Gemeindeleitung

In einer Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung in allen Angelegenheiten der Gemeinde. Sie wählt die Gemeindeleitung, deren Aufgabe es ist, das geistliche Leben, sowie die Arbeiten der Gemeinde durch Planung und Koordination zu fördern.

Die Gemeindeleitung wird für vier Jahre gewählt. Zu ihr gehören – aus ihr heraus gewählt und von der Gemeindeversammlung bestätigt – Gemeindeleiter, Stellverteter, sowie der von der Gemeinde berufene Pastor, die Gemeindediakonin und der Kassenverwalter.